Wir sind wieder da!
Unser letzter Beitrag ist leider eine ganze Weile her. Aber langsam erwachen wir aus unserem Dornröschenschlaf!
Der aktuelle Inzidenzwert lässt es zu, dass wir auch wieder in die Halle dürfen. Turnhalle am Jugendheim erst ab dem 01.07.2021.
Wie überall im öffentlichen Leben müssen auch wir Auflagen für die Nutzung der Sportstätten beachten:
- Nutzung zulässig im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1 oder in Gruppen max. 20 teilnehmende Personen oder bis zu 25 Kinder bis einschließlich 14 Jahren, wenn die Sportausübung von mindestens einer verantwortlichen Person angeleitet wird
(Geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt, jedoch bei der Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7, d.h. eine Person pro 10 m2 Gesamttrainingsfläche, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen)
- Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1
- Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 außerhalb der sportlichen Betätigung
- Testpflicht nach § 1 Abs. 9 (entfällt für Kinder bis einschließlich 14 Jahren
- Nutzung von Gemeinschafts- und Umkleideräumen sowie Duschen und Toiletten unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen (insbesondere Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1) zulässig.
Wir freuen uns, Euch wieder zu sehen.
WAS WIR JETZT AM DRINGENDSTEN BRAUCHEN: SOLIDARITÄT, RÜCKSICHT & RESPEKT -
- EINANDER ACHTEN UND AUF EINANDER ACHTEN -